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Die Arbeit geht den vielfältigen Fragestellungen nach, welche mit den vorläufigen Verwaltungsentscheidungen des kommunalabgabenrechtlichen Beitrags- und Gebührenrechts – der Abgabenfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, der vorläufigen Abgabenfestsetzung und der Vorausleistung – verbunden sind. Für diese Untersuchung werden die steuerrechtlichen Grundlagen jener Verwaltungsentscheidungen kritisch hinterfragt und zusammen mit den allgemeingültigen Wesenszügen vorläufiger Rechtsfiguren umfassend in die Betrachtung einbezogen. Hierbei wird vor allem auch ihre Einbettung in die einschlägigen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen analysiert. Dieser methodische Ansatz führt zu einer Neubewertung zahlreicher steuerrechtlich und kommunalabgabenrechtlich geläufiger Probleme.
Barbara Helmert begann 2001 ihre Tätigkeit in der Justiz des Freistaates Sachsen als Richterin am Verwaltungsgericht Dresden, wo ihr unter anderem die Zuständigkeit für kommunalabgabenrechtliche Verfahren oblag. Anschließend wechselte sie als Staatsanwältin zur Staatsanwaltschaft Dresden. Es folgten Abordnungen zum Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa als Referentin des Normprüfungsausschusses, sowie zum Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste als Referentin der Vergabestelle.