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Virtuelle Aktienoptionsprogramme werden in der Praxis in breiter Vielfalt aufgesetzt. Entsprechend sind aktienrechtliche Fragestellungen programmbezogen zu beantworten. So sind Ausgestaltungen denkbar, die die Zustimmung der Hauptversammlung erfordern. Auch sind Beschränkungen bei Wartezeiten und der Ausgabe an den Aufsichtsrat zu beachten.
Johannes Janning studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der London School of Economics (LL.M.). Er ist seit 2015 Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A.