Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Herzlich Willkommen!
Erster Großkommentar zur Tiroler Landesordnung 1989 Dieses Werk bietet erstmals eine vertiefende Kommentierung der seit 1989 geltenden Tiroler Landesordnung. Inhalt und Bedeutung der einzelnen Bestimmungen werden jeweils unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte sowie der maßgeblichen unions-, völker- und bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben untersucht. So es der Kontext nahelegt, werden auch Handhabung und Auslegung in der Staatspraxis beleuchtet. Bezüge zu wichtigen Ausführungsbestimmungen auf unterverfassungsrechtlicher Ebene werden hergestellt. Hinweise auf weiterführende Literatur und Judikatur runden die einzelnen Kommentierungen ab. Zum Hintergrund Die Landesverfassung, in Tirol als Landesordnung bezeichnet, schafft innerhalb des Rahmens, der ihr durch die Bundesverfassung gezogen ist, die Grundlagen staatlichen Handelns des selbständigen Landes Tirol im österreichischen Bundesstaat. Sie bestimmt unter anderem die Strukturen und Prozesse in Gesetzgebung und Vollziehung. Darüber hinaus werden etwa auch Grundsätze staatlichen Handelns formuliert und Kontrollrechte des Landtages geregelt. Die Tiroler Landesordnung ist mit 1. Jänner 1989 in Kraft getreten. Seit über 30 Jahren liegt jedoch keine vertiefende Kommentierung auf aktuellem Stand vor. Dieses Werk schließt damit eine wesentliche Lücke in der Literatur zum Tiroler Landesverfassungsrecht.
ISBN: 9783704684783
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 1202
Produktart: Gebunden
Herausgeber: Bußjäger, Peter Gamper, Anna Ranacher, Christian
Verlag: Verlag Österreich
Veröffentlicht: 16.09.2020
Schlagworte: Tirol VERFASSUNG VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT VERFASSUNGSRECHT
Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Bußjäger Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre, Universität Innsbruck; Institut für Föderalismus Univ.-Prof. Mag. Dr. Anna Gamper Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre, Universität Innsbruck HR Dr. Christian Ranacher, MAS Amt der Tiroler Landesregierung, Verfassungsdienst