Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Herzlich Willkommen!
Den äußeren Anlaß für die vorliegende Untersuchung bot das 6. Strafrechtsreformgesetz (6. StrRG), welches zum 01. 04. 1998 in Kraft getreten ist. Die Arbeit widmet sich der Neufassung der Zueignungsdelikte, wobei die Unterschlagung im Mittelpunkt steht. Nach einem Überblick über die Zueignungsbegriffe und den Gegenstand der Zueignung wird die sogenannte Manifestation der Zueignung in ihrer Bedeutung für den Deliktstypus gewürdigt und inhaltlich bestimmt. Es folgt eine Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie eine Erörterung der Drittzueignungsproblematik, wie sie sich nach der Reform darstellt. In einem weiteren Abschnitt wendet sich die Arbeit den einzelnen Tatbeständen der Zueignungsdelikte zu, wobei die Unterschlagung nunmehr als Grundtatbestand begriffen und der Diebstahl als «Zueignung durch Wegnahme» definiert wird. Die Untersuchung schließt mit der Erläuterung einiger ergänzender Sondertatbestände.
Der Autor: Daniel Gehrmann wurde 1974 in Langenfeld geboren. Nach dem Abitur studierte der Verfasser vom Wintersemester 1993 bis zum Wintersemester 1997 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Seit 1999 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Köln. Promotion 2000.