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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Strafgewaltkonflikte gelöst werden sollten. Dabei unterscheidet der Autor zwischen der Regelungs- und der Urteilsgewalt. Er schlägt ein Konzept vor, wonach anwendbares Recht und internationaler Gerichtsstand voneinander abweichen können. Dadurch kann es zu einer Fremdrechtsanwendung im Strafrecht kommen.
Johannes Bochmannstudierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er war Akademischer Mitarbeiter an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h. c. Joerden.