Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht weist eine Zwittergestalt auf: Als Tatbestandsmerkmal fungiert sie als Urteilsgegenstand, als normatives Urteil über einen Straftatausschnitt fungiert sie als Urteilsakt selbst. Die Untersuchung erklärt sich diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich und erörtert sie anhand des Vorsatzerfordernisses in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21). Sie schließt mit einigen Thesen zu einer Revision des Zurechnungsbegriffs.
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht weist eine Zwittergestalt auf: Als Tatbestandsmerkmal fungiert sie als Urteilsgegenstand, als normatives Urteil über einen Straftatausschnitt fungiert sie als Urteilsakt selbst. Die Untersuchung erklärt sich diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich und erörtert sie anhand des Vorsatzerfordernisses in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21). Sie schließt mit einigen Thesen zu einer Revision des Zurechnungsbegriffs.
Autor: | Heuser, Martin |
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ISBN: | 9783428191994 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 113 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Duncker & Humblot |
Veröffentlicht: | 26.06.2024 |
Untertitel: | Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs |
Schlagworte: | Organallokation Pflichtwidrigkeitszusammenhang Straftat Straftatlehre Strafurteil Unterlassungsvorsatz Verbrechen Verbrechenslehre Vermeidbarkeitstheorie Zurechnungsurteil |
Martin Heuser studied law at the University of Bonn on a scholarship granted by the state of North Rhine Westphalia. Subsequently he worked as a research assistant at a chair of Criminal Law and Legal Philosophy at the University of Regensburg. In 2019 he earned his doctoral degree at the University of Bonn. The second state law examination followed in 2020. In 2023, he was interim professor at the Leipzig Faculty of Law, in 2024 at the University of Konstanz.