Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Digital
Mit der 111. Aktualisierung (Stand Dezember 2024) wird die grundlegende Neuausrichtung der Textsammlung des Kommentars fortgesetzt. Nach den für das nordrhein-westfälische Besoldungsrecht maßgeblichen Parlamentsgesetzen werden in Band 1 nunmehr auch die Verordnungen des Landes mit besoldungsrechtlichem Bezug aufgenommen. Ferner werden die in das Landesrecht übergeleiteten und für die Verwaltungspraxis noch bedeutsamen Verordnungen des Bundes ergänzt. Den Lesern steht damit in Band 1 eine (vollständige) Textsammlung der in Nordrhein-Westfalen aktuell geltenden Bestimmungen mit besoldungsrechtlichem Bezug zur Verfügung. Zudem werden mit der Aktualisierung die sich aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 656) ergebenden Änderungen des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nachvollzogen. Mit diesem Gesetz wurde zum einen die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge übertragen, zum anderen sind mit dem Änderungsgesetz strukturelle Anpassungen vorgenommen worden.
Autor: | Kordt, Gero Möllmann, Kathrin Spitz, Markus Trierweiler, Tobias Wellpott, Ulrike |
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ISBN: | 9783792202128 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 2990 |
Produktart: | Unbekannt |
Verlag: | Verlag W. Reckinger |
Veröffentlicht: | 12.02.2025 |
Untertitel: | Kommentar. Onlinedatenbank mit 111. Aktualisierung (Stand Dezember 2024) |
Schlagworte: | Besoldung NRW Besoldungsrecht NRW Bundesbesoldungsrecht LBesG Landesbesoldungsgesetz |
Kommentar, begründet von Günter Schubert und Heinz Joachim Wirth, fortgeführt von Eberhard Pilz, unter Mitarbeit von Udo Kolbe, aktuell bearbeitet von Ltd. Ministerialrat Dr. Tobias Trierweiler, Regierungsdirektor Gero Kordt, Regierungsrätin Kathrin Möllmann, Regierungsrat Markus Spitz und Ministerialrätin Ulrike Wellpott. Alle aktuellen Bearbeiter sind in der für das finanzielle Dienstrecht zuständigen Abteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.