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Die Arbeit befasst sich mit dem Inhalt und der Wirkung der Haftungskonzentration gemäß § 8 Abs. 2 PartGG in der akzessorischen Neu- und Altverbindlichkeiten- sowie Rechtsscheinhaftung von freiberuflich tätigen Ärzten und kommt u.a zu dem Ergebnis, dass eine Rechtsscheinhaftung nicht bereits wegen bestehender Registerpublizität ausgeschlossen ist.
Moritz Vettermann, Volljurist, studierte Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht.