Handbuch für den Vollstreckungsdienst – Digital
Die mit der 51. Aktualisierung begonnene Überarbeitung der alphabetisch gegliederten Aufzählung der pfändbaren und unpfändbaren beweglichen Sachen, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte wird mit der 55. Aktualisierung (Stand Oktober 2024) bis Buchstabe J fortgesetzt. Auf Landesebene werden insbesondere die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen aktualisiert. Auf Bundesebene werden vor allem die Änderungen des Gerichtskostengesetzes und der ZPO in das Werk eingearbeitet. Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten wurde § 802f ZPO, der Regelungen zum Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft beinhaltet, völlig neu gefasst. Die seit 2022 existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung) wurden durch das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2024 überarbeitet. Am 1. September 2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung ist in Anhang 51 des Handbuchs enthalten.
ISBN: | 9783792201664 |
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Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 4070 |
Produktart: | Unbekannt |
Verlag: | Verlag W. Reckinger |
Veröffentlicht: | 13.12.2024 |
Untertitel: | ABC der pfändbaren und unpfändbaren beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Vermögensrechte. Onlinedatenbank mit 55. Aktualisierung (Stand Oktober 2024) |
Schlagworte: | DA-VB Dienstanweisung für Vollstreckungsbedienstete Forderungspfändung Pfändung Sachpfändung Vollstreckung Vollstreckungs- und Kassenrecht Vollstreckungsaußendienst Vollstreckungsinnendienst Zwangsvollstreckung |
Hans-Jürgen Glotzbach ist langjähriger Referent für das Verwaltungszwangsverfahren beim Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V. Prof. Rainer Goldbach, Diplom-Rechtspfleger (FH), Professor für Immobiliar- und Mobiliarvollstreckungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er ist Schriftleiter des Handbuchs für das Verwaltungszwangsverfahren sowie Mitautor mehrerer Fachbücher und hat zahlreiche Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht.