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Einkünfte aus Immobiliengesellschaften mit französischem Immobilienbesitz unterliegen bei deutscher Beteiligung der Doppelbesteuerung. Diese entsteht durch in Deutschland und Frankreich erhobene Einkommensteuer, aber auch bei Vermögensteuer und Erbschaftsteuer. Sie wird anhand der beiden deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen untersucht.
Anna Lena Weis studierte Rechtswissenschaft und Französisches Recht an den Universitäten Trier und Bordeaux. Nach dem Zweiten Staatsexamen 2012 war sie in Saarbrücken als Rechtsanwältin tätig. Seit 2018 arbeitet sie in der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz.