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Um als Unternehmen im Vorteil gegenüber dem Wettbewerb zu sein, bedarf es der Exklusivität hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit wettbewerbsrelevanter Informationen. Sofern ein gewerbliches Schutzrecht nicht in Betracht kommt – sei es, dass für die Information kein taugliches Schutzrecht existiert, sei es, dass der Informationsinhaber sich gegen ein solches Recht entscheidet – stellt sich die Frage nach rechtlichem Schutz geheimer Informationen in besonderem Maße. Ziel der Untersuchung ist es, den strafrechtlichen Schutz nichtoffenkundiger Unternehmensinformationen zu analysieren und die Grenzen aus materieller sowie aus strafverfahrensrechtlicher Perspektive auszuleuchten.