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Beratungsverträge mit Beratungsgesellschaften des Aufsichtsrats sind praktisch sehr bedeutsam, rechtlich indessen heikel. Nach der Ausgestaltung des Aufsichtsratsamtes im AktG und unter Corporate Governance Aspekten sind solche Verträge in weit größerem Maße rechtlich zulässig, als es nach herrschender Meinung der Fall ist.
Christian Eberleinstudierte in Erlangen und Cork (Irland) Rechtswissenschaft. 2007 erwarb er das Diploma in Common Law und legte 2008 das Erste juristische Staatsexamen ab. Von 2009 bis 2012 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg.