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Nach dem Ergebnis der Arbeit handelt es sich bei dem neu geschaffenen Abschöpfungsinstrument um eine strafähnliche Maßnahme, die gegen den Schuldgrundsatz, die Unschuldsvermutung, die Selbstbelastungsfreiheit des Betroffenen und das strafrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.
Der Autor studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und absolvierte im Anschluss sein Referendariat beim Oberlandesgericht Hamm. Danach begann er mit seinem Promotionsvorhaben. Seit Juli 2019 ist er zugelassener Rechtsanwalt und arbeitete seitdem berufsbegleitend an seiner Dissertation.