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Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
Désirée Kuhn-Pfeil studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt an der Universität Bochum. Derzeit ist sie in einer mittelständischen Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig.