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Die Arbeit behandelt die neue Spezialregelung zur Anknüpfung von Produkthaftungssachverhalten aus Art. 5 Rom II-Verordnung. Schwerpunkte liegen auf dem Begriff des Inverkehrbringens im Sinne von Art. 5 Abs. 1 S. 1 und die Vorhersehbarkeitsklausel im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 Rom II-VO.
Tanja Rodiekist Juristin mit Arbeitsschwerpunkt internationales Wirtschaftsrecht. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie in Münster und Pamplona.