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Die Nachfrist stellt die zentrale Voraussetzung im deutschen Leistungsstörungsrecht für sämtliche sekundären Rechtsbehelfe dar. Die Arbeit bietet eine umfassende Analyse des Instituts der Nachfrist. Weitere Themen sind das Recht zur zweiten Andienung, Selbstvornahme, Ökonomische Analyse, Beendigung der Schwebelage nach Fristablauf und die Richtlinienkonformität.
Sarah H. Höffmann, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Münster und Potsdam; Rechtsreferendarin am Landgericht Potsdam.