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Seit dem 1. September 2009 findet auf den gesetzlichen Ausgleich von Betriebsrenten im Falle der Ehescheidung das Versorgungsausgleichsgesetz Anwendung. Mittlerweile liegen auch die das Gesetz steuerlich flankierenden Regelungen sowie wichtige Schreiben des BMF zum Versorgungsausgleich vor. Zum 1.1.2018 sind das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie und das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit wichtigen Änderungen für den Versorgungsausgleich in Kraft getreten Die Neuauflage bietet der Praxis für die Durchführung des Versorgungsausgleichs in der betrieblichen Altersversorgung auf einen Griff - alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen, - Schreiben des BMF sowie die - Grenzbeträge und Obergrenzen für 2018.
Die Autorinnen: Rechtsanwältin Dr. Birgit Uebelhack ist Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin der aba - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. in Berlin. Sabine Drochner ist Rechtsreferentin bei der aba - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. in Berlin.