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Die Vorschrift des § 1611 BGB ist geprägt von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Ausfüllung Aufgabe von Rechtsprechung und Schrifttum ist. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, welche Schwierigkeiten hierbei auftreten und in welcher Weise die Orientierung an anderen Rechtsnormen bei der Auslegung und Rechtsanwendung hilfreich ist. Dabei nimmt die Auseinandersetzung mit den zu § 1611 BGB ergangenen Entscheidungen eine wichtige Stellung ein. Schließlich soll anhand des Beispiels der Diskrepanz zwischen bürgerlichem Unterhaltsrecht und den Regreßmöglichkeiten im Sozialhilferecht aufgezeigt werden, daß zur Bewältigung von Fällen «objektiver Härte» ergänzend auf die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben zurückzugreifen ist.
Die Autorin: Feh Kalwa wurde 1975 in Emmerich am Rhein geboren. Nach dem 1. juristischen Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen 1998 Rechtsreferendariat in Niedersachen. 2000 das 2. juristische Staatsexamen. Arbeit an der Dissertation bis Ende 2001. Seit 2002 tätig als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main.