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Gesetzlich ist die Leitung der Gesellschafterversammlung der GmbH nicht vorgeschrieben. Für die Praxis empfiehlt sich die Einsetzung eines Versammlungsleiters jedoch, um ihren ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Die Arbeit untersucht u.a. Bestellungs- und Abberufungsmöglichkeiten, die Rechtsstellung des Versammlungsleiters und seine Kompetenzen.
Marcel Kleemann, geboren 1984 in Hagen/Westfalen, studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Von 2010 bis 2012 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Gesellschaftsrecht in einer Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf tätig. Seit 2012 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Köln.