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Die Mitgliedstaaten der EU sind grundsätzlich berechtigt, ihre Besteuerungsansprüche im Bereich der direkten Steuern autonom festzulegen. Eventuelle internationale Doppelbesteuerung vermeiden sie durch Aufteilung von Besteuerungsbefugnissen im Rahmen von bilateralen Verträgen («Doppelbesteuerungsabkommen»). Gleichzeitig müssen im direkten Steuerrecht die Vorgaben des Unionsrechts und die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH beachtet werden. Diese Arbeit untersucht, ob und wie das Unionsrecht auf die Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten Einfluss nimmt. Dies erfolgt anhand einer ausführlichen Darstellung der primär- und sekundärrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts sowie einer umfassenden Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung.
Martina Tippelhofer war nach Abschluss ihres Masterstudiums an der University of Edinburgh mehrere Jahre als Steuerberaterin in Frankfurt a.M. und München tätig. Ihre Promotion erfolgte durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München zu einem Thema des Europäischen Steuerrechts.