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Die Arbeit untersucht verschiedene Erscheinungsformen des Computerbetrugs nach § 263a StGB und des Scheckkartenmissbrauchs gemäß § 266b StGB sowie moderner Zahlungstechniken im Internet. Ergänzend hierzu werden Phishing, Pharming und Keylogging als Vorbereitungshandlungen des Computerbetrugs auf die Strafbarkeit nach §§ 202a ff StGB untersucht.
Astrid Pütz, geboren in Berlin, hat Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin studiert und dort im Strafrecht promoviert. Sie ist als Rechtsanwältin und Notarin in Berlin zugelassen und arbeitet schwerpunktmäßig in den Fachgebieten Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht.