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Das Buch untersucht lösungsorientiert die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2001/23/EG an ein Übergangsmandat der Arbeitnehmervertretungen im Rahmen des § 21a BetrVG. Sie analysiert auch das Übergangsmandat des Personalrates bei innerbehördlichen Umstrukturierungen und Privatisierung sowie Auswirkungen auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht.
Michael Au studierte Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er arbeitet als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.