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Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums hat sich im Enteignungsfall gerade auch beim Ausmaß der Enteignungsentschädigung zu bewähren: Alle vermögensrechtlichen Nachteile aus der Enteignung sind zu ersetzen. Die gesetzliche Entschädigung ist auch (entscheidende Verhandlungs-)Grundlage für einvernehmliche Grundeinlösen durch die öffentliche Hand. Manche wichtige Grundlagen sind zwar gelöst, aber bei weitem nicht alle und viele umstrittene Detailfragen stehen an, zu deren Lösung das Werk beitragen will. Fehlentwicklungen (etwa zu Leitungsrechten und Bauerwartungsland) werden aufgezeigt. Das Kompendium soll Problembewusstsein schaffen und Orientierungshilfe sein für Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und besonders auch für Sachverständige und Betroffene.
Dr. Ferdinand Kerschner Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Ehemaliger Leiter des Instituts für Umweltrecht der JKU Linz.