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Jonas Fritsch unterzieht die einschlägigen Kollisionsnormen zur Geschäftsführung ohne Auftrag einer eingehenden Untersuchung. Im Vordergrund steht dabei Art. 11 Rom II-VO, der die autonome deutsche Regelung des Art. 39 EGBGB weitgehend verdra¨ngt hat. Sowohl der Anknu¨pfungsgegenstand als auch die Anknu¨pfungspunkte werden analysiert. Ebenso betrachtet wird das Verha¨ltnis des GoA-Statuts zu anderen Anknu¨pfungsregimen wie beispielsweise dem Deliktsstatut, wenn etwa die Qualifikation von in materiell-rechtlicher Hinsicht mit GoA-Anspru¨chen konkurrierenden deliktischen Normen in Rede steht. Daneben wird hinterfragt, wie Anspru¨che aus auftragsloser Gescha¨ftsfu¨hrung im internationalen Zusta¨ndigkeitsrecht zu behandeln sind. Der Bearbeitung vorangestellt ist ein methoden-theoretischer Grundlagenteil. Hier wird auch der Wert der in der Diskussion oftmals angefu¨hrten international-privatrechtlichen Interessen fu¨r die Bildung und Auslegung von Kollisionsnormen kritisch geprüft.