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Die gesetzlichen Regelungen der §§ 24, 25 SächsGemO zu kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sind der Gegenstand dieser Untersuchung. Dabei wird vom Autor zunächst der verfassungsrechtliche Hintergrund direktdemokratischer Elemente auf kommunaler Ebene aufgezeigt. Hieran anschließend werden die einzelnen Fragen der Rechtsanwendung der §§ 24, 25 SächsGemO untersucht. Ein weiterer Fokus liegt auf den Rechtsschutzmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids gemäß den §§ 24, 25 SächsGemO. Schließlich wird auf etwaige Reformbedürfnisse bei den §§ 24, 25 SächsGemO im Rahmen einer rechtspolitischen Schlussbetrachtung eingegangen.
Raphael Leukart, geboren 1977 in Baden-Württemberg, studierte von 1998 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden. Nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen im Freistaat Sachsen arbeitet er seit 2005 als Rechtsanwalt in Dresden.