Arbeitsförderungsrecht und Arbeitslosenversicherung (SGB III)
Das Arbeitsförderungsrecht ist ein zentraler Gegenstand der Arbeitsmarktpolitik. Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur, die eine ortsnahe Förderung gewährleisten soll. Die Arbeitslosenversicherung hat das vorrangige Ziel, arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern. Die beiden Autoren stellen die Grundsätze der Arbeitsförderung, den versicherten Personenkreis und das Leistungssystem vor. Das Buch schließt mit Ausführungen zum Europäischen Arbeitsförderungsrecht ab, das in Zeiten zunehmender Arbeitnehmerfreizügigkeit immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Autor: | Delhey, Martin Horn, Jan |
---|---|
ISBN: | 9783732106516 |
Auflage: | 6 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 106 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Hagener Wissenschaftsverlag |
Veröffentlicht: | 19.07.2024 |
Schlagworte: | Anwartschaftszeit Arbeitslosengeld Arbeitslosigkeit Arbeitsvermittlung Förderungsauftrag Langzeitarbeitslose Leistungssystem Personenkreis Qualifizierungsberatung Versicherungspflichtverhältnis |
Jan Horn; Rechtsanwalt in der Kanzlei Lindenau, Prior & Partner (Düsseldorf) mit den Schwerpunkten Sozialversicherungsrecht, Alterssicherung (betriebliche Altersvorsorge) und Europarecht; Zugleich Syndikusrechtsanwalt für eine tarifvertragliche Sozialkasse; Autor wissenschaftlicher Beiträge zum deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht sowie zur berufsständischen Versorgung (z. B. NJW, NZS, SGb, ZESAR, AnwBl); Mitkommentator im Heidelberger Kommentar Arztrecht, Krankenhausrecht, Medizinrecht und im Beck‘schen Formularbuch für die Anwaltskanzlei. Dr. Martin Delhey; Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin; Promotion bei Professor Christian Graf von Pestalozza im Staats- und Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Medizinrecht; Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen unter anderem beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes; nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Tätigkeit bei einem Bundesverband und Gründung der eigenen Kanzlei in Berlin mit Spezialisierung auf das Recht der Freien Berufe in Verbindung mit Gesundheitsrecht und Sozialrecht; anwaltliche Beratung und Vertretung im Bereich des Arbeitsförderungsrechts und der Arbeitslosenversicherung insbesondere beim Wechsel von abhängiger Beschäftigung zu selbständiger Tätigkeit in Fragen von Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld und Gründungszuschuss; wissenschaftliche Publikationen u. a. in NJW und ASR.