Altersversorgung, Arbeitsförderungsrecht und Sozialversicherungsrecht
Eine besonders komplexe Materie des Arbeitsrechts ist das Recht der betrieblichen Altersversorgung. Dies liegt nicht zuletzt an seinen Überschneidungen mit anderen Gebieten, wie dem Steuerrecht, dem privaten Versicherungsrecht oder dem Sozialversicherungsrecht. Da das Betriebsrentenrecht außerdem nicht zur universitären Ausbildung gehört, beherrschen es nur wenige Spezialisten. Gleiches gilt auch für das Sozialversicherungsrecht, das noch nicht einmal systematisch als Teil des Arbeitsrechts gilt. Umso wertvoller sind die Kenntnisse, die der Autor mit diesem praxisbezogenen Werk vermittelt. Das gilt besonders für die Fragen der Arbeitslosenversicherung und den Aufgabenkomplex der Bundesagentur für Arbeit, der als Arbeitsförderungsrecht zusammengefasst wird. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Autor: | Rolfs, Christian |
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ISBN: | 9783732107353 |
Auflage: | 9 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 127 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Hagener Wissenschaftsverlag |
Veröffentlicht: | 05.12.2024 |
Schlagworte: | Altersversorgung Anwartschaft Durchführungswege Insolvenzsicherung Krankenversicherung Mitbestimmung Rentenversicherung Sozialversicherungsrecht Unfallversicherung Versorgungszusage |
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz und erfolgreicher zweiter jur. Staatsprüfung war Prof. Dr. Christian Rolfs wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Ulrich Preis an der FernUniversität in Hagen. Seine Promotion zum Dr. jur. erfolgte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Im Jahr 1999 habilitierte er an der FernUniversität in Hagen und war von 2001 bis 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht und Privatversicherungsrecht an der Universität Bielefeld. Im April 2009 wechselte er an die Universität zu Köln, wo er zunächst die Leitung des Instituts für Versicherungsrecht übernahm. Seit 2022 ist er Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht. Neben der Veröffentlichung zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht ist er Autor von Lehrbuch- und Kommentarliteratur zum Arbeitsrecht.