Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Herzlich Willkommen!
Mit einer Serie von Veranstaltungen gedachte der Verfassungsgerichtshof der Beschlussfassung und des Inkrafttretens des Bundes-Verfassungsgesetzes von 1920, welches den Verfassungsgerichtshof auf neue Grundlagen stellte und mit jenen Kernkompetenzen ausstattete, die ihm auch heute noch zukommen. Insbesondere die Normprüfungskompetenzen (Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit, von Verordnungen auf ihre Gesetzmäßigkeit) wurden international beachtet und das österreichische Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit fand viele Nachahmer.Im Jahr 2020 fand deshalb eine Veranstaltungsreihe mit renommierten Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland statt, die aus historischer, politik- und rechtswissenschaftlicher Sicht Fragen der Verfassungsgerichtsbarkeit und des österreichischen Verfassungsrechts nachgingen. Zum Jubiläum konnte auch eine Matinee „Verfassung der Kultur - Kultur der Verfassung“ gemeinsam mit den Salzburger Festspielen abgehalten werden.Die Sammlung „100 Jahre Verfassungsgerichtshof 1920-2020“ dokumentiert diesen Veranstaltungsreigen in sechs schön gestalteten Einzelbänden im praktischen Schuber:Dieter Grimm, Verfassungsrechtsprechung - juristisch oder politisch? Ewald Wiederin, Vergessene Wurzeln der konzentrierten Normenkontrolle in Österreich  Clemens Jabloner, Einige Austriaca der Reinen Rechtslehre. Zum Nachhall verfassungsrechtlicher Probleme der Monarchie in Rechtstheorie und Verfassungslegistik Anna Gamper, „Ohne Unterschied des Geschlechtes“ - 100 Jahre Frauenwahlrecht in Österreich Walter Berka, Lebendiges Verfassungsrecht: Verfassungsrechtsprechung im Diskurs Verfassung der Kultur - Kultur der Verfassung, Matinee, Salzburg, 24. Juli 2020 Jeder der Bände ist durchgehend zweisprachig gehalten und enthält Übersetzungen der Vorträge in das Englische.
ISBN: 9783704688408
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 767
Produktart: Gebunden
Verlag: Verlag Österreich
Veröffentlicht: 30.09.2021
Schlagworte: B-VG VERFASSUNG VERFASSUNGSGERICHT VERFASSUNGSGERICHTSHOF